Abgasnachbehandlung Lösungen

Es Funktioniert auch Ohne!

Wir alle kennen sie: die moderne Abgasnachbehandlung, die SCR-Systeme, Abgasrückführung (AGR) und Dieselpartikelfilter (DPF) umfasst. Aufgrund der immer strengeren Abgasnormen werden diese Systeme stetig weiterentwickelt und umfassen immer mehr komplexe Technik. Das ist zwar gut für die Umwelt, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Die Systeme sind dadurch auch fehleranfälliger geworden. Selbst kleinste Defekte in der Sensorik der Abgasnachbehandlung können zu verheerenden Einschränkungen führen. Dazu gehören plötzliche Notlaufprogramme, eine Verhinderung des Motorstarts oder im schlimmsten Fall sogar der totale Stillstand Ihres Fahrzeugs.

Unsere Lösung!

Durch eine gezielte Softwareoptimierung können wir für den EXPORT eine zuverlässige Lösung anbieten, um die Funktionen und die Überwachung der Abgasnachbehandlungssysteme zu deaktivieren. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese Art der Softwaremodifizierung ausschließlich für den Export und den Einsatz auf nicht-öffentlichem Gelände zugelassen ist. Eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist untersagt.

AdBlue Deaktivierung


Durch einen gezielten Software-Eingriff in das Motorsteuergerät deaktivieren wir die AdBlue-Einspritzung (SCR) und deren Überwachung. Das Fahrzeug meldet dadurch keinen AdBlue-Mangel mehr und verhindert zuverlässig Notlauf- oder Startblockaden. 


AGR Deaktivierung


Unsere Deaktivierung der Abgasrückführung (AGR) erfolgt durch einen gezielten Eingriff in die Software des Motorsteuergeräts. Wir programmieren die Parameter so um, dass die ECU kein Abgas mehr zurück in den Ansaugtrakt leitet und auch die zugehörige Sensorik nicht mehr überwacht wird. Dadurch wird das Fahrzeug dauerhaft daran gehindert, Fehlermeldungen auszulösen oder aufgrund von AGR-Störungen in den Notlauf zu schalten.

DPF / OPF Deaktivierung

Unsere Deaktivierung des Partikelfiltersystems (DPF/OPF) erfolgt durch einen gezielten Eingriff in die Software des Motorsteuergeräts. Wir programmieren die Parameter so um, dass die ECU keine Regenerationszyklen mehr einleitet und auch die zugehörige Sensorik nicht mehr überwacht wird. Dadurch wird das Fahrzeug dauerhaft daran gehindert, Fehlermeldungen auszulösen oder aufgrund von Filterverstopfungen in den Notlauf zu schalten

§ 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Weitere Besonderheiten, wie die Deaktivierung einzelner DTC-Fehlercodes oder der Airbag-Überwachung für den Rennsportbereich, sind ebenfalls möglich. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular.

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